Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über die Lieferung und Installation von Beleuchtungsanlagen, Lichtplanungsleistungen und sonstigen Dienstleistungen, die zwischen der

LuxMehr GmbH

Deutzer Freiheit 42, 50679 Köln
(nachfolgend "Auftragnehmer")

und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") geschlossen werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2 Die Bestellung des Auftraggebers gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Auftragnehmer kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.

2.3 Die Annahme kann durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der bestellten Leistung erklärt werden.

2.4 Für Beratungsleistungen und Lichtplanungen werden separate Verträge geschlossen, die im Einzelnen die jeweiligen Leistungen, Termine und Vergütungen regeln.

3. Leistungsumfang

3.1 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den vereinbarten Leistungsbeschreibungen.

3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

3.3 Bei Lichtplanungsleistungen umfasst der Leistungsumfang die vereinbarten Planungsphasen gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

3.4 Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

4. Preise und Zahlung

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Bei Geschäften mit Unternehmern beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

4.4 Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden.

4.5 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Lieferung und Installation

5.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

5.2 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen Details und Voraussetzungen.

5.3 Bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Lieferfristen angemessen.

5.4 Die Installation erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden VDE-Vorschriften.

5.5 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die für die Installation erforderlichen baulichen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden.

6. Gewährleistung

6.1 Für gelieferte Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme bzw. Übergabe.

6.2 Für Installationsleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre ab Abnahme gemäß BGB.

6.3 Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Abnahme schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

6.4 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Neulieferung/Neuinstallation.

6.5 Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Behandlung, eigenmächtigen Änderungen oder Reparaturen durch den Auftraggeber oder Dritte.

7. Haftung

7.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.

7.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit nicht das Produkthaftungsgesetz entgegensteht.

7.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäfts­ beziehung Eigentum des Auftragnehmers.

8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen Beschädigung und Verlust zu versichern.

8.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.

9. Datenschutz

Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

10.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: Januar 2024